Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gemäß BFSG
Stand Juni 2025:
Wir arbeiten derzeit daran, unsere Website gemäß den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) sowie den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA) barrierefrei zu gestalten. Unser Ziel ist es, allen Nutzerinnen und Nutzern – insbesondere Menschen mit Einschränkungen – einen möglichst barrierearmen Zugang zu unseren digitalen Angeboten zu ermöglichen.
Die Umsetzung der vollständigen Barrierefreiheit ist bereits in Planung und wird schrittweise realisiert. Wir rechnen mit dem Abschluss aller notwendigen Maßnahmen bis spätestens März 2026, im Einklang mit den gesetzlich vorgesehenen Übergangsfristen und technischen Umsetzungsmöglichkeiten für bestehende Webangebote.
Aktuell befindet sich unsere Website noch nicht vollständig im Einklang mit allen Anforderungen des BFSG. Die Gründe hierfür sind technischer und struktureller Natur, insbesondere aufgrund notwendiger Systemanpassungen im Hintergrund. Wir verzichten dabei bewusst auf kurzfristige Zwischenlösungen, die nicht unseren Qualitätsansprüchen entsprechen oder mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden wären. Stattdessen arbeiten wir an einer nachhaltigen, zukunftsfähigen Lösung, die die gesetzlichen Anforderungen zuverlässig und dauerhaft erfüllt.
Wichtiger Hinweis zur rechtlichen Einordnung: Unser Webauftritt richtet sich in erster Linie an Geschäftskunden (B2B), enthält jedoch auch Angebote für Privatkunden. Unabhängig von einer eindeutigen gesetzlichen Verpflichtung gemäß § 1 BFSG setzen wir die Anforderungen aus Überzeugung und im Sinne einer inklusiven Nutzung um.
Wenn Sie beim Besuch unserer Website auf Barrieren stoßen oder konkrete Verbesserungsvorschläge haben, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung per Mail an:
📧 E-Mail: bjoern.licher@wesseler.de
Wir bemühen uns, Ihr Anliegen innerhalb von 6 Wochen zu prüfen und zu beantworten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung!
Sollte Ihre Anfrage nicht zu einer zufriedenstellenden Lösung führen, haben Sie die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) zu wenden: www.schlichtungsstelle-bgg.de